6 Sa 585/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-08-12, 6 Sa 585/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-08-12, 6 Sa 585/97
6 Sa 585/97Arbeitsgericht12.08.1997
Regest
Die konkursrechtliche Rangfolge eines an die Überschreitung der Jahres-Umsatz-Sollvorgabe anknüpfenden Provisionsanspruchs beurteilt sich nach dem Zeitraum, wann der provisionsbegründende Mehrumsatz erzielt worden ist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 585/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-08-12
Aktenzeichen: 6 Sa 585/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0812.6SA585.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO
Leitsätze
Die konkursrechtliche Rangfolge eines an die Überschreitung der Jahres-Umsatz-Sollvorgabe anknüpfenden Provisionsanspruchs beurteilt sich nach dem Zeitraum, wann der provisionsbegründende Mehrumsatz erzielt worden ist.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.03.1997 - 2 Ca 1323/96 - wird zurückgewiesen.
Klarstellend wird der Tenor des Urteils wie folgt neu gefaßt:
Es wird festgestellt, daß der Widerspruch des Konkursverwalters gegen das angemeldete Vorrecht in Höhe eines Betrages von 63.741,-- DM unbegründet ist.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/6, der Beklagte zu 5/6.
Die Revision wird zugelassen.
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