Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-09-01, 18 (3) Sa 847/97

18 (3) Sa 847/97Arbeitsgericht01.09.1997

Regest

Vorschußzahlungen auf Urlaubsentgelt sind zulässig. Eine Regelung im Arbeitsvertrag, nach der mit der Vergütung ein fester monatlicher Vor schuß auf das Urlaubsentgelt gezahlt wird, verstößt weder gegen zwingende Bestimmungen des Urlaubsrechts noch ist sie aufgrund allgemeiner rechtli cher Erwägungen unwirksam.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 18 (3) Sa 847/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-09-01

Aktenzeichen: 18 (3) Sa 847/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0901.18.3SA847.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: §§ 1, 11, 13 BUrlG

Leitsätze

Vorschußzahlungen auf Urlaubsentgelt sind zulässig. Eine Regelung im Arbeitsvertrag, nach der mit der Vergütung ein fester monatlicher Vor schuß auf das Urlaubsentgelt gezahlt wird, verstößt weder gegen zwingende Bestimmungen des Urlaubsrechts noch ist sie aufgrund allgemeiner rechtli cher Erwägungen unwirksam.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 06.05.1997 - 1 Ca 112/97 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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