Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-09-02, 8 Sa 924/97

8 Sa 924/97Arbeitsgericht02.09.1997

Regest

§ 6 Ziff. III RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Beton- und Fertigteilindustrie und dem Betonsteinhandwerk (Betonsteingewerbe) Nordwestdeutschland vom 14.09.1993 beinhaltet eine deklaratorische Regelung mit der Konsequenz, daß der Arbeitnehmer gem. §§ 3 (1), 4 (1) EFZG nur Anspruch auf 80 % Entgeltfortzahlung für die Dauer seiner Erkrankung hat.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 924/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-09-02

Aktenzeichen: 8 Sa 924/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0902.8SA924.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 6 Ziff. III RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Beton- und Fertigteilindustrie und dem Beton-steinhandwerk (Betonstein-gewerbe) Nord-westdeutschland vom 14.09.1993

Leitsätze

§ 6 Ziff. III RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Beton- und Fertigteilindustrie und dem Betonsteinhandwerk (Betonsteingewerbe) Nordwestdeutschland vom 14.09.1993 beinhaltet eine deklaratorische Regelung mit der Konsequenz, daß der Arbeitnehmer gem. §§ 3 (1), 4 (1) EFZG nur Anspruch auf 80 % Entgeltfortzahlung für die Dauer seiner Erkrankung hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 26.03.1997 - 4 Ca 344/97 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert: 960,40 DM.

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