Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-09-19, 15 Sa 718/97

15 Sa 718/97Arbeitsgericht19.09.1997

Regest

§ 6 Nr. 2 des o. a. MTV enthält eine konstitutive Regelung über Entgeltfortzahlung imKrankheitsfall.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 718/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-09-19

Aktenzeichen: 15 Sa 718/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0919.15SA718.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: §§ 611 BGB, 4 EntgeltfortG, 6 MTV für die Angestellten und Lehrlinge der Textilindustrie in Mönchenglad-bach, Rheydt und Umgebung vom 24.04.1962

Leitsätze

§ 6 Nr. 2 des o. a. MTV enthält eine konstitutive Regelung über Entgeltfortzahlung imKrankheitsfall.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 27.03.1997 - 3 Ca 356/97 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 238,69 DM brutto nebst 4 % Zinsen aus dem Nettobetrag seit dem 11.02.1997 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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