Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-12-22, 18 Sa 1731/97

18 Sa 1731/97Arbeitsgericht22.12.1997

Regest

Eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung, die auch ohne ausdrück liche Vereinbarung für die Zeit des Erziehungsurlaubs gekürzt werden kann, kann auch dann vorliegen, wenn die Sonderleistung als Gratifikation be zeichnet ist und das Entstehen des Anspruchs davon abhängt, daß das Arbeitsverhältnis über die vereinbarte Probezeit hinaus fortbesteht.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 18 Sa 1731/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-12-22

Aktenzeichen: 18 Sa 1731/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:1222.18SA1731.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 611 BGB

Leitsätze

Eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung, die auch ohne ausdrück liche Vereinbarung für die Zeit des Erziehungsurlaubs gekürzt werden kann, kann auch dann vorliegen, wenn die Sonderleistung als Gratifikation be zeichnet ist und das Entstehen des Anspruchs davon abhängt, daß das Arbeitsverhältnis über die vereinbarte Probezeit hinaus fortbesteht.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 16.07.1997 - 4 Ca 1896/97-5 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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