Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-04-23, 7 TaBV 7/98

7 TaBV 7/98Arbeitsgericht23.04.1998

Regest

Eine Kostenfestsetzung findet im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfah-ren nicht statt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 TaBV 7/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-04-23

Aktenzeichen: 7 TaBV 7/98

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:0423.7TABV7.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 12 Abs. 5 ArbGG; 103, 104 ZPO; 40 BetrVG

Leitsätze

Eine Kostenfestsetzung findet im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfah-ren nicht statt.

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Wesel vom 17.09.1997 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller haben die Kosten der Beschwerde als Gesamtschuldner zu tragen.

Beschwerdewert: 1.493,85 DM.

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