7 TaBV 7/98•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-04-23, 7 TaBV 7/98
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-04-23, 7 TaBV 7/98
7 TaBV 7/98Arbeitsgericht23.04.1998
Regest
Eine Kostenfestsetzung findet im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfah-ren nicht statt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 TaBV 7/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-04-23
Aktenzeichen: 7 TaBV 7/98
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:0423.7TABV7.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 12 Abs. 5 ArbGG; 103, 104 ZPO; 40 BetrVG
Leitsätze
Eine Kostenfestsetzung findet im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfah-ren nicht statt.
Tenor
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Wesel vom 17.09.1997 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller haben die Kosten der Beschwerde als Gesamtschuldner zu tragen.
Beschwerdewert: 1.493,85 DM.
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