Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-05-18, 10 Sa 392/98

10 Sa 392/98Arbeitsgericht18.05.1998

Regest

1. Gewährt der Arbeitgeber tarifliche Leistungen unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit an sämtliche Arbeitnehmer kraft betrieblicher Übung, so haben die nicht organisierten Arbeitnehmer nach Ablauf des gekündigten Tarifvertrages im Nachwirkungszeitraum des § 4 Abs. 5 TVG Anspruch auf Weitergeltung kraft betrieblicher Übung (wie LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.1997 - 2 (14) Sa 997/97). 2. Wird der Arbeitnehmer, der kraft betrieblicher Übung Anspruch aus einem Tarifvertrag erworben hat, von einer BGB-Gesellschaft (hier: Arbeitsgemeinschaft im Baugewerbe) übernommen, hat er auch gegenüber deren Gesellschaftern Anspruch auf die tariflichen Leistungen im Nachwirkungszeitraum.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 392/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-05-18

Aktenzeichen: 10 Sa 392/98

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:0518.10SA392.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 4 Abs. 5 TVG, Arbeitsvertrag

Leitsätze

  1. Gewährt der Arbeitgeber tarifliche Leistungen unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit an sämtliche Arbeitnehmer kraft betrieblicher Übung, so haben die nicht organisierten Arbeitnehmer nach Ablauf des gekündigten Tarifvertrages im Nachwirkungszeitraum des § 4 Abs. 5 TVG Anspruch auf Weitergeltung kraft betrieblicher Übung (wie LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.1997 - 2 (14) Sa 997/97). 2. Wird der Arbeitnehmer, der kraft betrieblicher Übung Anspruch aus einem Tarifvertrag erworben hat, von einer BGB-Gesellschaft (hier: Arbeitsgemeinschaft im Baugewerbe) übernommen, hat er auch gegenüber deren Gesellschaftern Anspruch auf die tariflichen Leistungen im Nachwirkungszeitraum.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeits- gerichts Duisburg vom 16.01.1998 - 5 Ca 1240/97 - wird kostenfällig als unbegründet zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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