13 Sa 746/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-06-18, 13 Sa 746/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-06-18, 13 Sa 746/97
13 Sa 746/97Arbeitsgericht18.06.1998
Regest
Die Tätigkeit eines Sachbearbeiters für ordnungs- und staatshoheitsrechtliche Angelegenheiten, der Angelegenheiten des Staatsangehörigkeitsrechts mit Anträgen auf Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren einschließlich der Widerspruchsverfahren bearbeitet, kann die Tätigkeitsmerkmale der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung im Sinne der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 BAT erfüllen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 746/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-06-18
Aktenzeichen: 13 Sa 746/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:0618.13SA746.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: BAT IV a Fallgruppe 1 a
Leitsätze
Die Tätigkeit eines Sachbearbeiters für ordnungs- und staatshoheitsrechtliche Angelegenheiten, der Angelegenheiten des Staatsangehörigkeitsrechts mit Anträgen auf Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren einschließlich der Widerspruchsverfahren bearbeitet, kann die Tätigkeitsmerkmale der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung im Sinne der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 BAT erfüllen.
Tenor
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.04.1997 - 2 Ca 335/97 - wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das beklagte Land verurteilt, den Kläger ab 01.01.1994 nach Maßgabe der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 a BAT zu vergüten.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.
Die Revision wird zugelassen.
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