13 Sa 1083/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-07-02, 13 Sa 1083/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-07-02, 13 Sa 1083/97
13 Sa 1083/97Arbeitsgericht02.07.1998
Regest
§ 11 Nr. 5.1 Satz 1 des Rahmentarifvertrages stellt eine eigenständige Regelung mit konstitutiver Wirkung dar, die eine Kürzung des Urlaubsgeldes nach Maßgabe des § 11 I 1 BUrlG neue Fassung ausschließt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 1083/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-07-02
Aktenzeichen: 13 Sa 1083/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:0702.13SA1083.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 11 Nr. 5.1 Satz 1 Rahmentarifvertragfür die Poliere des Baugewerbes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 19.05.1992
Leitsätze
§ 11 Nr. 5.1 Satz 1 des Rahmentarifvertrages stellt eine eigenständige Regelung mit konstitutiver Wirkung dar, die eine Kürzung des Urlaubsgeldes nach Maßgabe des § 11 I 1 BUrlG neue Fassung ausschließt.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 06.03.1997 - 3 Ca 4903/96 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.