Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-08-19, 7 Ta 238/99

7 Ta 238/99Arbeitsgericht19.08.1999

Regest

Der Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist beim Streit um den Zeugnisinhalt mit 1 Monatseinkommen des Arbeitnehmers zu bewerten (Änderung der Rechtsprechung der Beschwerdekammer).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 238/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-08-19

Aktenzeichen: 7 Ta 238/99

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:0819.7TA238.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 3 ZPO

Leitsätze

Der Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist beim Streit um den Zeugnisinhalt mit 1 Monatseinkommen des Arbeitnehmers zu bewerten (Änderung der Rechtsprechung der Beschwerdekammer).

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte Dr. K., Dr. M., V. und P. wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 22.06.1999 ageändert.

Der Streitwert wird anderweitig auf 4.196,-- DM festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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