Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-09-09, 13 (16) Sa 634/99

13 (16) Sa 634/99Arbeitsgericht09.09.1999

Regest

Die nachträgliche Zustimmung des Personalrats zu einer erfolgten Einstellung vermag die Verlet zung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats nicht zu heilen, wenn das Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers an den Personalrat nicht rechtzeitig vor der Einstellungsmaßnahme eingeleitet worden ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 (16) Sa 634/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-09-09

Aktenzeichen: 13 (16) Sa 634/99

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:0909.13.16SA634.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 72 Abs. 1 Nr. 1LPersVG NW

Leitsätze

Die nachträgliche Zustimmung des Personalrats zu einer erfolgten Einstellung vermag die Verlet zung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats nicht zu heilen, wenn das Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers an den Personalrat nicht rechtzeitig vor der Einstellungsmaßnahme eingeleitet worden ist.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts

Düsseldorf vom 12.02.1999 - 3 Ca 4536/98 - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht kraft Befristung mit Ablauf des 24.06.1998 geendet hat. Das beklagte Land wird verurteilt, die Klägerin als angestellte Lehrerin im Umfang von 21/27 Unterrichtsstunden bei Zahlung einer anteiligen Vergütung aus der Vergütungsgruppe BAT III über den 24.06.1998 hinaus weiterzubeschäftigen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

Die Revision wird zugelassen.

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