12 Sa 970/99•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-09-15, 12 Sa 970/99
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-09-15, 12 Sa 970/99
12 Sa 970/99Arbeitsgericht15.09.1999
Regest
1. Zur Auslegung einer Versorgungsordnung, die die Anspruchsberechtigungdes hinterbliebenen Ehegatten davon abhängig macht, dass der Verstorbene(Arbeitnehmer/Firmenrentner der Beklagten) den Unterhalt seiner Familieüberwiegend bestritten hat ( Haupternährer-Eigenschaft ); vgl. auch Urteil der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.04.1999, 2 (12) Sa 12/99.2. Zum Gebot der Normenklarheit
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 970/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-09-15
Aktenzeichen: 12 Sa 970/99
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:0915.12SA970.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 1 BetrAVG, § 1266 RVO a. F.
Leitsätze
- Zur Auslegung einer Versorgungsordnung, die die Anspruchsberechtigungdes hinterbliebenen Ehegatten davon abhängig macht, dass der Verstorbene(Arbeitnehmer/Firmenrentner der Beklagten) den Unterhalt seiner Familieüberwiegend bestritten hat ( Haupternährer-Eigenschaft ); vgl. auch Urteil der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.04.1999, 2 (12) Sa 12/99.2. Zum Gebot der Normenklarheit
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 06.05.1999 wird kostenfällig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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