18 (13) Sa 222/99•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-10-06, 18 (13) Sa 222/99
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-10-06, 18 (13) Sa 222/99
18 (13) Sa 222/99Arbeitsgericht06.10.1999
Regest
Eingruppierung eines Wertpapier-Spezialberaters
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 18 (13) Sa 222/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-10-06
Aktenzeichen: 18 (13) Sa 222/99
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:1006.18.13SA222.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a) zum BAT (Angestellte im Sparkassendienst)
Leitsätze
Eingruppierung eines Wertpapier-Spezialberaters
Tenor
- Das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 10.12.1998 - 2 Ca 37/98 wird abgeändert:
a) Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen des Klägers gemäß Schreiben vom 19.12.1997 unwirksam ist.
b) Es wird festgestellt, dass der Kläger für die Zeit ab dem 01.02.1997 Anspruch auf die Vergütung nach der Vergütungsgruppe III BAT hat und die Beklagte die rückständigen Differenzbeträge mit 4 % zu verzinsen hat.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Die Revision wird für den Eingruppierungsfeststellungsantrag (1 b)) zugelassen.
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