18 Sa 1254/99•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-11-08, 18 Sa 1254/99
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-11-08, 18 Sa 1254/99
18 Sa 1254/99Arbeitsgericht08.11.1999
Regest
Vor Abführung der Lohnsteuern und des Arbeitnehmeranteils zur Sozial-versicherung kann der Arbeitnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen aus dem zuerkannten Bruttobetrag beanspruchen (Anschluss an Beschluss des 9. Senats des BAG vom 11.08.1998, NZA 1999, S. 85 ff).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 18 Sa 1254/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-08
Aktenzeichen: 18 Sa 1254/99
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:1108.18SA1254.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 288 Abs. 1 S. 1 BGB
Leitsätze
Vor Abführung der Lohnsteuern und des Arbeitnehmeranteils zur Sozial-versicherung kann der Arbeitnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen aus dem zuerkannten Bruttobetrag beanspruchen (Anschluss an Beschluss des 9. Senats des BAG vom 11.08.1998, NZA 1999, S. 85 ff).
Tenor
Das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 29.07.1999
- 4 Ca 1277/99 wird teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt
neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 7.700,-- brutto nebst 4 % Zinsen seit dem 30.10.1998 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 65 % und der
Kläger 35 %.
Die Revision wird wegen des Ausspruchs über die Zinsen zugelassen.
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