11 TaBV 73/99•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-01-27, 11 TaBV 73/99
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-01-27, 11 TaBV 73/99
11 TaBV 73/99Arbeitsgericht27.01.2000
Regest
Die Teilnehmer der von einem Träger von Arbeitsbeschaffungsmaß-nahmen in eigener Regie durchgeführten Wiedereingliederungsmaß-nahmen (vgl. § 262 Abs. 1 Satz 2 SGB III) sind, auch wenn mit ihnen Arbeitsverhältnisse begründet worden sind (vgl. § 260 Abs. 1 Nr. 2 SGB III), mangels Betriebszugehörigkeit nicht nach § 7 BetrVG wahl-berechtigt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 TaBV 73/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-01-27
Aktenzeichen: 11 TaBV 73/99
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0127.11TABV73.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: BetrVG §§ 5 Abs. 1, 7, 19; §§ 260 Abs. 1, 262 Abs. 1 SGB III
Leitsätze
Die Teilnehmer der von einem Träger von Arbeitsbeschaffungsmaß-nahmen in eigener Regie durchgeführten Wiedereingliederungsmaß-nahmen (vgl. § 262 Abs. 1 Satz 2 SGB III) sind, auch wenn mit ihnen Arbeitsverhältnisse begründet worden sind (vgl. § 260 Abs. 1 Nr. 2 SGB III), mangels Betriebszugehörigkeit nicht nach § 7 BetrVG wahl-berechtigt.
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss
des Arbeitsgerichts Krefeld vom 22.07.1999 3 BV 13/99
wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird für den Antragsgegner zuge-
lassen.
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