Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-01-27, 11 TaBV 73/99

11 TaBV 73/99Arbeitsgericht27.01.2000

Regest

Die Teilnehmer der von einem Träger von Arbeitsbeschaffungsmaß-nahmen in eigener Regie durchgeführten Wiedereingliederungsmaß-nahmen (vgl. § 262 Abs. 1 Satz 2 SGB III) sind, auch wenn mit ihnen Arbeitsverhältnisse begründet worden sind (vgl. § 260 Abs. 1 Nr. 2 SGB III), mangels Betriebszugehörigkeit nicht nach § 7 BetrVG wahl-berechtigt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 TaBV 73/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-01-27

Aktenzeichen: 11 TaBV 73/99

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0127.11TABV73.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: BetrVG §§ 5 Abs. 1, 7, 19; §§ 260 Abs. 1, 262 Abs. 1 SGB III

Leitsätze

Die Teilnehmer der von einem Träger von Arbeitsbeschaffungsmaß-nahmen in eigener Regie durchgeführten Wiedereingliederungsmaß-nahmen (vgl. § 262 Abs. 1 Satz 2 SGB III) sind, auch wenn mit ihnen Arbeitsverhältnisse begründet worden sind (vgl. § 260 Abs. 1 Nr. 2 SGB III), mangels Betriebszugehörigkeit nicht nach § 7 BetrVG wahl-berechtigt.

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss

des Arbeitsgerichts Krefeld vom 22.07.1999 3 BV 13/99

wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird für den Antragsgegner zuge-

lassen.

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