Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-03-16, 7 Ta 65/00

7 Ta 65/00Arbeitsgericht16.03.2000

Regest

Gegen die Ablehnung einer Umschreibung des Titels (Klauselumschreibung) durch den Rechtspfleger ist die einfache Beschwerde statthaft.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 65/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-03-16

Aktenzeichen: 7 Ta 65/00

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0316.7TA65.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 727 ZPO§ 11 Abs. 1 u. 2RPflG§ 567 ZPO

Leitsätze

Gegen die Ablehnung einer Umschreibung des Titels (Klauselumschreibung) durch den Rechtspfleger ist die einfache Beschwerde statthaft.

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 02.11.1999 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Beschwerde.

Streitwert: 8.000,-- DM.

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