7 Ta 65/00•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-03-16, 7 Ta 65/00
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-03-16, 7 Ta 65/00
7 Ta 65/00Arbeitsgericht16.03.2000
Regest
Gegen die Ablehnung einer Umschreibung des Titels (Klauselumschreibung) durch den Rechtspfleger ist die einfache Beschwerde statthaft.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 65/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-03-16
Aktenzeichen: 7 Ta 65/00
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0316.7TA65.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 727 ZPO§ 11 Abs. 1 u. 2RPflG§ 567 ZPO
Leitsätze
Gegen die Ablehnung einer Umschreibung des Titels (Klauselumschreibung) durch den Rechtspfleger ist die einfache Beschwerde statthaft.
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 02.11.1999 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Beschwerde.
Streitwert: 8.000,-- DM.
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