7 Ta 161/00•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-05-18, 7 Ta 161/00
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-05-18, 7 Ta 161/00
7 Ta 161/00Arbeitsgericht18.05.2000
Regest
Durch die anwaltliche Mitwirkung beim Zustandekommen eines Unterwerfungsvergleichs entsteht eine Vergleichsgebühr
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 161/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-05-18
Aktenzeichen: 7 Ta 161/00
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0518.7TA161.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 23 BRAGO§ 779 Abs. 1 BGB
Leitsätze
Durch die anwaltliche Mitwirkung beim Zustandekommen eines Unterwerfungsvergleichs entsteht eine Vergleichsgebühr
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 16.03.2000 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Beschwerdewert: 1.332,50 DM.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.