Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-05-18, 7 Ta 161/00

7 Ta 161/00Arbeitsgericht18.05.2000

Regest

Durch die anwaltliche Mitwirkung beim Zustandekommen eines Unterwerfungsvergleichs entsteht eine Vergleichsgebühr

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 161/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-05-18

Aktenzeichen: 7 Ta 161/00

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0518.7TA161.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 23 BRAGO§ 779 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Durch die anwaltliche Mitwirkung beim Zustandekommen eines Unterwerfungsvergleichs entsteht eine Vergleichsgebühr

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 16.03.2000 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Beschwerdewert: 1.332,50 DM.

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