16 (2) Sa 50/00•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-05-30, 16 (2) Sa 50/00
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-05-30, 16 (2) Sa 50/00
16 (2) Sa 50/00Arbeitsgericht30.05.2000
Regest
Zur Frage der Fürsorgepflichtverletzung und Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers, wenn eine Behörde entgegen einer Weisung der Aufsichtsbe hörde bei Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit einer Arbeitnehmerin wegen Kinderbetreuung (Teilzeitarbeit) nicht auf die Möglichkeit einer Befristung der Vertragsänderung hinweist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 (2) Sa 50/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-30
Aktenzeichen: 16 (2) Sa 50/00
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0530.16.2SA50.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: § 242 BGB, § 611 BGBFürsorgepflicht
Leitsätze
Zur Frage der Fürsorgepflichtverletzung und Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers, wenn eine Behörde entgegen einer Weisung der Aufsichtsbe hörde bei Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit einer Arbeitnehmerin wegen Kinderbetreuung (Teilzeitarbeit) nicht auf die Möglichkeit einer Befristung der Vertragsänderung hinweist.
Tenor
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 26.10.1999 6 Ca 2886/99 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Streitwert: unverändert (7.200,-- DM).
Die Revision wird zugelassen.
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