12 Sa 264/00•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-07-19, 12 Sa 264/00
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-07-19, 12 Sa 264/00
12 Sa 264/00Arbeitsgericht19.07.2000
Regest
Auslegung einer Versorgungsordnung (vgl. , Urteile vom 29.07.1997, AP Nr. 23, 24 zu § 6 BetrAVG)
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 264/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-07-19
Aktenzeichen: 12 Sa 264/00
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0719.12SA264.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 2, § 6 BetrAVG
Leitsätze
Auslegung einer Versorgungsordnung (vgl. , Urteile vom 29.07.1997, AP Nr. 23, 24 zu § 6 BetrAVG)
Tenor
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 07.01.2000 wird die Beklagte verurteilt,
-
an den Kläger DM 215,95 brutto nebst 4 % Zinsen aus dem sich ergebenden Nettobetrag seit dem 19.10.1999 zu zahlen,
-
an den Kläger ab dem 01.10.1999 über den anerkannten Betrag von DM 377,91 hinaus monatlich weitere DM 53,99 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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