Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-07-19, 12 Sa 264/00

12 Sa 264/00Arbeitsgericht19.07.2000

Regest

Auslegung einer Versorgungsordnung (vgl. , Urteile vom 29.07.1997, AP Nr. 23, 24 zu § 6 BetrAVG)

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 264/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-07-19

Aktenzeichen: 12 Sa 264/00

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0719.12SA264.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 2, § 6 BetrAVG

Leitsätze

Auslegung einer Versorgungsordnung (vgl. , Urteile vom 29.07.1997, AP Nr. 23, 24 zu § 6 BetrAVG)

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 07.01.2000 wird die Beklagte verurteilt,

  1. an den Kläger DM 215,95 brutto nebst 4 % Zinsen aus dem sich ergebenden Nettobetrag seit dem 19.10.1999 zu zahlen,

  2. an den Kläger ab dem 01.10.1999 über den anerkannten Betrag von DM 377,91 hinaus monatlich weitere DM 53,99 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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