Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-08-16, 17 Sa 280/00

17 Sa 280/00Arbeitsgericht16.08.2000

Regest

Stellt die Dynamisierungsklausel einer Versorgungszusage auf die Änderungder Bezüge der im aktiven Dienst stehenden Mitarbeiter ab, so begründen tariflich vereinbarte Einmalzahlungen jedenfalls dann einen Anspruch auf entsprechende Erhöhung der Versorgungsbezüge, wenn mit ihnen der Ausgleich von Null-Monaten linearer Gehaltserhöhungen bezweckt wird.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 280/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-08-16

Aktenzeichen: 17 Sa 280/00

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0816.17SA280.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Normen: § 3 Abs. 1 a Satz 2 der Versorgungsricht-linien der "Provinzial-Versicherungen"

Leitsätze

Stellt die Dynamisierungsklausel einer Versorgungszusage auf die Änderungder Bezüge der im aktiven Dienst stehenden Mitarbeiter ab, so begründen tariflich vereinbarte Einmalzahlungen jedenfalls dann einen Anspruch auf entsprechende Erhöhung der Versorgungsbezüge, wenn mit ihnen der Ausgleich von Null-Monaten linearer Gehaltserhöhungen bezweckt wird.

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts

Düsseldorf vom 14.02.1999 5 Ca 4991/99 wird kostenpflichtig

zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

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