17 Sa 280/00•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-08-16, 17 Sa 280/00
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-08-16, 17 Sa 280/00
17 Sa 280/00Arbeitsgericht16.08.2000
Regest
Stellt die Dynamisierungsklausel einer Versorgungszusage auf die Änderungder Bezüge der im aktiven Dienst stehenden Mitarbeiter ab, so begründen tariflich vereinbarte Einmalzahlungen jedenfalls dann einen Anspruch auf entsprechende Erhöhung der Versorgungsbezüge, wenn mit ihnen der Ausgleich von Null-Monaten linearer Gehaltserhöhungen bezweckt wird.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 280/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-16
Aktenzeichen: 17 Sa 280/00
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0816.17SA280.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: § 3 Abs. 1 a Satz 2 der Versorgungsricht-linien der "Provinzial-Versicherungen"
Leitsätze
Stellt die Dynamisierungsklausel einer Versorgungszusage auf die Änderungder Bezüge der im aktiven Dienst stehenden Mitarbeiter ab, so begründen tariflich vereinbarte Einmalzahlungen jedenfalls dann einen Anspruch auf entsprechende Erhöhung der Versorgungsbezüge, wenn mit ihnen der Ausgleich von Null-Monaten linearer Gehaltserhöhungen bezweckt wird.
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Düsseldorf vom 14.02.1999 5 Ca 4991/99 wird kostenpflichtig
zurückgewiesen.
II. Die Revision wird zugelassen.
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