8 Sa 671/00•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-09-26, 8 Sa 671/00
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-09-26, 8 Sa 671/00
8 Sa 671/00Arbeitsgericht26.09.2000
Regest
Auch eine als dreizehntes Monatseinkommen bezeichnete tarifvertragliche Gratifikation, die im Rahmen einer Stichtagsregelung in der Vergangenheit geleistete Dienste belohnt und einen Anreiz für zukünftige Betriebstreue setzt, kann rückwirkend für das ganze Jahr geändert, d. h. in der Höhe reduziert werden, wenn der Vertrauensschutz der Normunterworfenen nicht entgegen-steht.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 671/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-09-26
Aktenzeichen: 8 Sa 671/00
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0926.8SA671.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 1 TVG
Leitsätze
Auch eine als dreizehntes Monatseinkommen bezeichnete tarifvertragliche Gratifikation, die im Rahmen einer Stichtagsregelung in der Vergangenheit geleistete Dienste belohnt und einen Anreiz für zukünftige Betriebstreue setzt, kann rückwirkend für das ganze Jahr geändert, d. h. in der Höhe reduziert werden, wenn der Vertrauensschutz der Normunterworfenen nicht entgegen-steht.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Düsseldorf vom 27.03.2000 7 Ca 8361/99 wird auf Kosten
des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Streitwert: 3.197,05 DM.
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