8 Sa 1457/00•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-01-16, 8 Sa 1457/00
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-01-16, 8 Sa 1457/00
8 Sa 1457/00Arbeitsgericht16.01.2001
Regest
Vereinbaren die Parteien im Arbeitsvertrag einen Monatslohn inklusive Überstundenpauschale Berechnungsgrundlage 33 Überstunden -, so handelt es sich hierbei um die regelmäßige Arbeitszeit i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EGFZ mit der Folge, dass der Arbeitgeber im Falle der Arbeits-unfähigkeit des Arbeitnehmers den Monatslohn nicht auf die für die tarifliche Arbeitszeit geltende Vergütung gem. § 4 Abs. 1 a Satz 1 EFZG reduzieren kann.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 1457/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-16
Aktenzeichen: 8 Sa 1457/00
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:0116.8SA1457.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 4 Abs. 1 a Satz 1 EFZG
Leitsätze
Vereinbaren die Parteien im Arbeitsvertrag einen Monatslohn inklusive Überstundenpauschale Berechnungsgrundlage 33 Überstunden -, so handelt es sich hierbei um die regelmäßige Arbeitszeit i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EGFZ mit der Folge, dass der Arbeitgeber im Falle der Arbeits-unfähigkeit des Arbeitnehmers den Monatslohn nicht auf die für die tarifliche Arbeitszeit geltende Vergütung gem. § 4 Abs. 1 a Satz 1 EFZG reduzieren kann.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Duisburg vom 31.08.2000 1 Ca 1841/00 wird auf Kosten der
Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Streitwert: 1.296,45 DM.
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