Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-02-06, 3 TaBV 79/00

3 TaBV 79/00Arbeitsgericht06.02.2001

Regest

Ergibt sich bei einer Betriebsrats-internen Wahl über die Entsendung von Mitgliedern in einen in entsprechender Anwendung von §§ 54 ff. BetrVG gebildeten Unterkonzernbetriebsrat innerhalb der Angestelltengruppe eine Pattsituation, so geht das Wahlrecht nicht auf den Betriebsrat über, sondern hat Losentscheid zu erfolgen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 TaBV 79/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-02-06

Aktenzeichen: 3 TaBV 79/00

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:0206.3TABV79.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: §§ 54, 55 Abs. 1 BetrVG

Leitsätze

Ergibt sich bei einer Betriebsrats-internen Wahl über die Entsendung von Mitgliedern in einen in entsprechender Anwendung von §§ 54 ff. BetrVG gebildeten Unterkonzernbetriebsrat innerhalb der Angestelltengruppe eine Pattsituation, so geht das Wahlrecht nicht auf den Betriebsrat über, sondern hat Losentscheid zu erfolgen.

Tenor

  1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 4. - 8. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 20.09.2000 - 5 BV 36/00 - wird zurückgewiesen.

  2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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