Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-03-12, 5 Sa 230/00

5 Sa 230/00Arbeitsgericht12.03.2001

Regest

Macht ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis gemäß § 613a Abs. 1 BGB auf den Betriebserwerber übergegangen ist, seine tatsächliche Beschäftigung geltend, so ist eine hierauf gerichtete Klage gegen den Betriebserwerber zu richten. Dies gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Klage vor dem Betriebsübergang rechtshängig gemacht worden war.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 230/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-12

Aktenzeichen: 5 Sa 230/00

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:0312.5SA230.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 613a BGB, §§ 265, 325 ZPO

Leitsätze

Macht ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis gemäß § 613a Abs. 1 BGB auf den Betriebserwerber übergegangen ist, seine tatsächliche Beschäftigung geltend, so ist eine hierauf gerichtete Klage gegen den Betriebserwerber zu richten. Dies gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Klage vor dem Betriebsübergang rechtshängig gemacht worden war.

Tenor

1)Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des

Arbeitsgerichts Wuppertal vom 13.12.2007

  • 1 Ca 1469/07 v - wird zurückgewiesen.

2)Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückge-

wiesen.

3)Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

4)Die Revision wird nicht zugelassen.

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