5 Sa 230/00•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-03-12, 5 Sa 230/00
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-03-12, 5 Sa 230/00
5 Sa 230/00Arbeitsgericht12.03.2001
Regest
Macht ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis gemäß § 613a Abs. 1 BGB auf den Betriebserwerber übergegangen ist, seine tatsächliche Beschäftigung geltend, so ist eine hierauf gerichtete Klage gegen den Betriebserwerber zu richten. Dies gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Klage vor dem Betriebsübergang rechtshängig gemacht worden war.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 230/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-12
Aktenzeichen: 5 Sa 230/00
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:0312.5SA230.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 613a BGB, §§ 265, 325 ZPO
Leitsätze
Macht ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis gemäß § 613a Abs. 1 BGB auf den Betriebserwerber übergegangen ist, seine tatsächliche Beschäftigung geltend, so ist eine hierauf gerichtete Klage gegen den Betriebserwerber zu richten. Dies gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Klage vor dem Betriebsübergang rechtshängig gemacht worden war.
Tenor
1)Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des
Arbeitsgerichts Wuppertal vom 13.12.2007
- 1 Ca 1469/07 v - wird zurückgewiesen.
2)Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückge-
wiesen.
3)Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
4)Die Revision wird nicht zugelassen.
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