Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-04-20, 11 Sa 1613/97

11 Sa 1613/97Arbeitsgericht20.04.2001

Regest

Bei der Entscheidung, welche seiner Mitglieder anläßlich des Anpassungsentschlusses vom 12.11.1996 als Bergbauunternehmen anzusehen waren, hat der Bochumer Verband nur die Unternehmen des Steinkohlebergbaus als Bergbauunternehmen angesehen (vgl. auch BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 12; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 1613/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-04-20

Aktenzeichen: 11 Sa 1613/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:0420.11SA1613.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: BetrAVG § 16; BGB §§ 28 Abs. 1, 32 Abs. 2, 40, 54, 315, 317, 317 BGB; Satzung des Bochumer Verbandes §§ 2 Abs. 1, 4 Abs. 1, 8 Abs. 8; Leistungsordnung des Bochumer Verbandes in der seit 01.01.1985 gültigen Fassung § 20

Leitsätze

Bei der Entscheidung, welche seiner Mitglieder anläßlich des Anpassungsentschlusses vom 12.11.1996 als Bergbauunternehmen anzusehen waren, hat der Bochumer Verband nur die Unternehmen des Steinkohlebergbaus als Bergbauunternehmen angesehen (vgl. auch BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 12; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23).

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom

01.01.2000 bis zum 31.03.2001 weitere DM 1.678,05 brutto

zu zahlen.

  1. Die Zins- und Kostenentscheidung bleiben dem Schluss-

Urteil vorbehalten.

  1. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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