Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-08-09, 5 Sa 732/01

5 Sa 732/01Arbeitsgericht09.08.2001

Regest

1) Regelt der die Nachwirkung eines Tarifvertrages beendende neue Tarifvertrag einen bestimmten Komplex (hier: Urlaubsgeld und Jahressondervergütung) insgesamt neu, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Regelungen im alten Tarifvertrag nicht weitergelten sollen. 2) Ansprüche der Arbeitnehmer aus dem alten Tarifvertrag bestehen nur noch für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des ablösenden Tarifvertrages.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 732/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-08-09

Aktenzeichen: 5 Sa 732/01

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:0809.5SA732.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 4 Abs. 5 TVG, §§ 14, 15 RTV Gebäudereiniger-Handwerk

Leitsätze

  1. Regelt der die Nachwirkung eines Tarifvertrages beendende neue Tarifvertrag einen bestimmten Komplex (hier: Urlaubsgeld und Jahressondervergütung) insgesamt neu, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Regelungen im alten Tarifvertrag nicht weitergelten sollen.

  2. Ansprüche der Arbeitnehmer aus dem alten Tarifvertrag bestehen nur noch für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des ablösenden Tarifvertrages.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers wie auch die Berufung der

Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld

vom 25.04.2001 - 2 Ca 302/01 - werden zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegenein-

ander aufgehoben.

  1. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

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