15 Sa 432/01•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-09-13, 15 Sa 432/01
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-09-13, 15 Sa 432/01
15 Sa 432/01Arbeitsgericht13.09.2001
Regest
Eine tarifliche Sonderzahlung, die nur für volle Monate mit Bezügen zu je 1/12 gewährt wird, ist rechtens, selbst wenn an einem vollen Monat nur ein Arbeitstag fehlt, an dem der Arbeitgeber keine Bezüge zahlen musste, und zwar auch dann, wenn es sich um einen Fall der Inanspruchnahme von Krankengeld nach § 45 SGB V handelt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 432/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-13
Aktenzeichen: 15 Sa 432/01
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:0913.15SA432.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: §§ 8,13 MTV für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft, § 45 SGB V, § 616 BGB
Leitsätze
Eine tarifliche Sonderzahlung, die nur für volle Monate mit Bezügen zu je 1/12 gewährt wird, ist rechtens, selbst wenn an einem vollen Monat nur ein Arbeitstag fehlt, an dem der Arbeitgeber keine Bezüge zahlen musste, und zwar auch dann, wenn es sich um einen Fall der Inanspruchnahme von Krankengeld nach § 45 SGB V handelt.
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.01.2001 - 3 Ca 3703/00 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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Die Revision wird zugelassen.
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