Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-10-04, 11 (15) TaBV 24/01

11 (15) TaBV 24/01Arbeitsgericht04.10.2001

Regest

Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf vom 04.10.2001 - 11 (17) TaBV 23/01 -

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 (15) TaBV 24/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-10-04

Aktenzeichen: 11 (15) TaBV 24/01

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:1004.11.15TABV24.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: -

Leitsätze

Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf vom 04.10.2001 - 11 (17) TaBV 23/01 -

Tenor

Auf die Beschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 05.04.2001 - 1 BV 29/00 - teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass die vorläufige Einstellung der Arbeitnehmerin L. in die Abteilung Verpackung Halle 5 aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist.

Die Beschwerde des Betriebsrats wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird für den Betriebsrat zugelassen.

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