Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-10-04, 11 (9) TaBV 33/01

11 (9) TaBV 33/01Arbeitsgericht04.10.2001

Regest

Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf vom 04.10.2001 - 11 TaBV 23/01 -

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 (9) TaBV 33/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-10-04

Aktenzeichen: 11 (9) TaBV 33/01

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:1004.11.9TABV33.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: -

Leitsätze

Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf vom 04.10.2001 - 11 TaBV 23/01 -

Tenor

Auf die Beschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 21.06.2001 - 5 BV 8/01 - abgeändert:

Die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung der Einstellung des Arbeitnehmers S. in die Abteilung Verpackung Halle 6 wird ersetzt.

Es wird festgestellt, dass die vorläufige Einstellung des Arbeitnehmers S. in die Abteilung Verpackung Halle 6 aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist.

Die Rechtsbeschwerde wird für den Betriebsrat zugelassen.

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