Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-10-12, 14 Sa 902/01

14 Sa 902/01Arbeitsgericht12.10.2001

Regest

Die Regelungen für die Kürzung der tariflichen Jahresleistung bei Krankheitsfehlzeiten gemäß den Protokollnotizen vom 19.11. und 19.12.1974 zu § 9 MTV gewerbliche Arbeitnehmer kommen auch für die tarifliche Jahresleistung nach § 9 MTV Angestellte zur Anwendung.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 902/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-10-12

Aktenzeichen: 14 Sa 902/01

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:1012.14SA902.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: §§ 9, 20 Ziffer 5 des Manteltarifvertrages für die Angestellten der Druckindustrie NRW vom 27.02.1997 (MTV Angestellte), § 9 des Manteltarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 06.02.1997 (MTV gewerbliche Arbeitnehmer)

Leitsätze

Die Regelungen für die Kürzung der tariflichen Jahresleistung bei Krankheitsfehlzeiten gemäß den Protokollnotizen vom 19.11. und 19.12.1974 zu § 9 MTV gewerbliche Arbeitnehmer kommen auch für die tarifliche Jahresleistung nach § 9 MTV Angestellte zur Anwendung.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 22.03.2001 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

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