14 Sa 902/01•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-10-12, 14 Sa 902/01
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-10-12, 14 Sa 902/01
14 Sa 902/01Arbeitsgericht12.10.2001
Regest
Die Regelungen für die Kürzung der tariflichen Jahresleistung bei Krankheitsfehlzeiten gemäß den Protokollnotizen vom 19.11. und 19.12.1974 zu § 9 MTV gewerbliche Arbeitnehmer kommen auch für die tarifliche Jahresleistung nach § 9 MTV Angestellte zur Anwendung.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 902/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-12
Aktenzeichen: 14 Sa 902/01
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:1012.14SA902.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: §§ 9, 20 Ziffer 5 des Manteltarifvertrages für die Angestellten der Druckindustrie NRW vom 27.02.1997 (MTV Angestellte), § 9 des Manteltarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 06.02.1997 (MTV gewerbliche Arbeitnehmer)
Leitsätze
Die Regelungen für die Kürzung der tariflichen Jahresleistung bei Krankheitsfehlzeiten gemäß den Protokollnotizen vom 19.11. und 19.12.1974 zu § 9 MTV gewerbliche Arbeitnehmer kommen auch für die tarifliche Jahresleistung nach § 9 MTV Angestellte zur Anwendung.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 22.03.2001 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
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