Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-03-14, 11 Sa 1644/01

11 Sa 1644/01Arbeitsgericht14.03.2002

Regest

§ 9 TV AL II gibt dem Arbeitgeber auch dann das Recht, einseitig die Arbeitszeit auf die tariflich festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in einem tariflich vorgegebenen Rahmen zu verkürzen, wenn im Arbeitsvertrag eine über dieser regelmäßigen Wochenarbeitszeit liegende Stundenzahl vereinbart ist (im Anschluss an BAG 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - AP Nr. 4 zu § 9 TV AL II).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 1644/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-14

Aktenzeichen: 11 Sa 1644/01

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0314.11SA1644.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: -

Leitsätze

§ 9 TV AL II gibt dem Arbeitgeber auch dann das Recht, einseitig die Arbeitszeit auf die tariflich festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in einem tariflich vorgegebenen Rahmen zu verkürzen, wenn im Arbeitsvertrag eine über dieser regelmäßigen Wochenarbeitszeit liegende Stundenzahl vereinbart ist (im Anschluss an BAG 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - AP Nr. 4 zu § 9 TV AL II).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 10.10.2001 6 Ca 2474/01 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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