Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-04-17, 4 (8) Sa 1565/01

4 (8) Sa 1565/01Arbeitsgericht17.04.2002

Regest

Die Besonderheiten eines Ruhestandsverhältnisses sprechen nicht gegen die Anerkennung einer betrieblichen Übung gegenüber Versorgungsempfängern

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 (8) Sa 1565/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-17

Aktenzeichen: 4 (8) Sa 1565/01

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0417.4.8SA1565.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 611 BGB, betriebliche Übung

Leitsätze

Die Besonderheiten eines Ruhestandsverhältnisses sprechen nicht gegen die Anerkennung einer betrieblichen Übung gegenüber Versorgungsempfängern

Tenor

  1. Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Wesel vom 19.09.2001 wird das Versäumnisurteil des

Arbeitsgerichts Wesel vom 27.06.2001 aufrecht

erhalten.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  2. Die Revision wird zugelassen.

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