4 (8) Sa 1565/01•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-04-17, 4 (8) Sa 1565/01
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-04-17, 4 (8) Sa 1565/01
4 (8) Sa 1565/01Arbeitsgericht17.04.2002
Regest
Die Besonderheiten eines Ruhestandsverhältnisses sprechen nicht gegen die Anerkennung einer betrieblichen Übung gegenüber Versorgungsempfängern
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 (8) Sa 1565/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-17
Aktenzeichen: 4 (8) Sa 1565/01
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0417.4.8SA1565.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 611 BGB, betriebliche Übung
Leitsätze
Die Besonderheiten eines Ruhestandsverhältnisses sprechen nicht gegen die Anerkennung einer betrieblichen Übung gegenüber Versorgungsempfängern
Tenor
- Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Wesel vom 19.09.2001 wird das Versäumnisurteil des
Arbeitsgerichts Wesel vom 27.06.2001 aufrecht
erhalten.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.