16 Sa 1224/01•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-05-07, 16 Sa 1224/01
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-05-07, 16 Sa 1224/01
16 Sa 1224/01Arbeitsgericht07.05.2002
Regest
Eine Nachdiplomierung nach § 29 Dipl.PrüfO 1997 für den Studiengang Musikpädagogik an der Hochschule für Musik Köln führt nicht automatisch zu einer tariflichen Höhergruppierung und vergütungsrechtlichen Gleichstellung der Absolventen nach alter Prüfungsordnung mit denen nach neuer Prüfungsordnung.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 1224/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-07
Aktenzeichen: 16 Sa 1224/01
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0507.16SA1224.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: Eingruppierungs-Erlass KM NRW v. 20.11.1981 (GABl. NW. S. 7); § 29 Dipl.PrüfO 1997
Leitsätze
Eine Nachdiplomierung nach § 29 Dipl.PrüfO 1997 für den Studiengang Musikpädagogik an der Hochschule für Musik Köln führt nicht automatisch zu einer tariflichen Höhergruppierung und vergütungsrechtlichen Gleichstellung der Absolventen nach alter Prüfungsordnung mit denen nach neuer Prüfungsordnung.
Tenor
- Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 28.03.2002 5 Ca 5659/00 abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
-
Streitwert: unverändert: (45.000,00 DM = 23.008,13 ).
-
Die Revision wird zugelassen.
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