4 (7) Sa 316/02•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-06-05, 4 (7) Sa 316/02
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-06-05, 4 (7) Sa 316/02
4 (7) Sa 316/02Arbeitsgericht05.06.2002
Regest
1. Kein Anspruch auf Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung für befristet eingestellte Lehrkräfte nach dem Programm "Geld statt Stelle". 2. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 (7) Sa 316/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-05
Aktenzeichen: 4 (7) Sa 316/02
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0605.4.7SA316.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: Art. 3, 33 II GG, §§ 249 ff. BGB
Leitsätze
-
Kein Anspruch auf Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung für befristet eingestellte Lehrkräfte nach dem Programm "Geld statt Stelle".
-
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht.
Tenor
- Das Urteil des Arbeitsgericht Oberhausen vom
07.02.2002 wird abgeändert.
- Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird das
beklagte Land verurteilt, der Klägerin ein Angebot als
Poolkraft im Vertretungspool gemäß den jetzt
geltenden Bedingungen zu machen.
- Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander
aufgehoben.
- Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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