Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-06-20, 11 Sa 364/02

11 Sa 364/02Arbeitsgericht20.06.2002

Regest

Eine Unterstützungskasse kann bei entsprechendem Anrechnungsvorbehalt eine Abgeordnetenpension auch dann auf die betrieblichen Versorgungsleistungen anrechnen, wenn der Arbeitnehmer während seiner Abgeordnetentätigkeit das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung von Arbeitsentgelt fortgeführt hat (im Anschluss an BAG 09.05.1989 - 3 AZR 348/88 - EzA § 1 BetrAVG Unterstützungskasse Nr. 8).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 364/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-20

Aktenzeichen: 11 Sa 364/02

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0620.11SA364.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: BetrAVG § 1 Unterstützungskassen; BGB § 315

Leitsätze

Eine Unterstützungskasse kann bei entsprechendem Anrechnungsvorbehalt eine Abgeordnetenpension auch dann auf die betrieblichen Versorgungsleistungen anrechnen, wenn der Arbeitnehmer während seiner Abgeordnetentätigkeit das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung von Arbeitsentgelt fortgeführt hat (im Anschluss an BAG 09.05.1989 - 3 AZR 348/88 - EzA § 1 BetrAVG Unterstützungskasse Nr. 8).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 14.01.2002 7 Ca 6629/01 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

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