11 Sa 364/02•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-06-20, 11 Sa 364/02
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-06-20, 11 Sa 364/02
11 Sa 364/02Arbeitsgericht20.06.2002
Regest
Eine Unterstützungskasse kann bei entsprechendem Anrechnungsvorbehalt eine Abgeordnetenpension auch dann auf die betrieblichen Versorgungsleistungen anrechnen, wenn der Arbeitnehmer während seiner Abgeordnetentätigkeit das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung von Arbeitsentgelt fortgeführt hat (im Anschluss an BAG 09.05.1989 - 3 AZR 348/88 - EzA § 1 BetrAVG Unterstützungskasse Nr. 8).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 364/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-20
Aktenzeichen: 11 Sa 364/02
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0620.11SA364.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: BetrAVG § 1 Unterstützungskassen; BGB § 315
Leitsätze
Eine Unterstützungskasse kann bei entsprechendem Anrechnungsvorbehalt eine Abgeordnetenpension auch dann auf die betrieblichen Versorgungsleistungen anrechnen, wenn der Arbeitnehmer während seiner Abgeordnetentätigkeit das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung von Arbeitsentgelt fortgeführt hat (im Anschluss an BAG 09.05.1989 - 3 AZR 348/88 - EzA § 1 BetrAVG Unterstützungskasse Nr. 8).
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 14.01.2002 7 Ca 6629/01 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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