Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-06-28, 18 Sa 411/02

18 Sa 411/02Arbeitsgericht28.06.2002

Regest

Sozialpläne sind als Betriebsvereinbarungen besonderer Art nicht wie Verträge, sondern wie Tarifverträge auszulegen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 18 Sa 411/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-28

Aktenzeichen: 18 Sa 411/02

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0628.18SA411.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: keine

Leitsätze

Sozialpläne sind als Betriebsvereinbarungen besonderer Art nicht wie Verträge, sondern wie Tarifverträge auszulegen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31.01.2002 2 Ca 7256/01 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

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