9 TaBV 60/01•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-06-28, 9 TaBV 60/01
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-06-28, 9 TaBV 60/01
9 TaBV 60/01Arbeitsgericht28.06.2002
Regest
Die Ausbildung als Wagenmeister G entspricht als betriebliche Ausbildung nicht einer beruflichen Spezialausbildung im Sinne des Entgeltverzeichnisses des Konzern ETV der Deutschen Bahn AG vom 18.03.1999.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 TaBV 60/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-06-28
Aktenzeichen: 9 TaBV 60/01
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0628.9TABV60.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 99 BetrVG
Leitsätze
Die Ausbildung als Wagenmeister G entspricht als betriebliche Ausbildung nicht einer beruflichen Spezialausbildung im Sinne des Entgeltverzeichnisses des Konzern ETV der Deutschen Bahn AG vom 18.03.1999.
Tenor
Unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Duisburg vom 09.10.2001 - 2 BV 14/01 - wird die Zustimmung des Beteiligten zu 2. zur Eingruppierung des Arbeitnehmers D. van E. in die Entgeltgruppe E 07 des Konzern ETV (gültig ab 01.06.1999) ersetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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