Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-06-28, 9 TaBV 60/01

9 TaBV 60/01Arbeitsgericht28.06.2002

Regest

Die Ausbildung als Wagenmeister G entspricht als betriebliche Ausbildung nicht einer beruflichen Spezialausbildung im Sinne des Entgeltverzeichnisses des Konzern ETV der Deutschen Bahn AG vom 18.03.1999.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 TaBV 60/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-06-28

Aktenzeichen: 9 TaBV 60/01

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0628.9TABV60.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 99 BetrVG

Leitsätze

Die Ausbildung als Wagenmeister G entspricht als betriebliche Ausbildung nicht einer beruflichen Spezialausbildung im Sinne des Entgeltverzeichnisses des Konzern ETV der Deutschen Bahn AG vom 18.03.1999.

Tenor

Unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Duisburg vom 09.10.2001 - 2 BV 14/01 - wird die Zustimmung des Beteiligten zu 2. zur Eingruppierung des Arbeitnehmers D. van E. in die Entgeltgruppe E 07 des Konzern ETV (gültig ab 01.06.1999) ersetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.