16 Sa 162/02•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-07-23, 16 Sa 162/02
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-07-23, 16 Sa 162/02
16 Sa 162/02Arbeitsgericht23.07.2002
Regest
Die Stellung eines Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) hindert nicht die Eingehung eines weisungsgebundenen Abhängigkeitsverhältnisses und den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem anderen Rechtsanwalt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 162/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-23
Aktenzeichen: 16 Sa 162/02
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0723.16SA162.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: §§ 611 BGB, 1 BRAO
Leitsätze
Die Stellung eines Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) hindert nicht die Eingehung eines weisungsgebundenen Abhängigkeitsverhältnisses und den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem anderen Rechtsanwalt.
Tenor
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Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 22.01.2002 1 Ca 3733/01 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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Streitwert: unverändert (23.008,13 ).
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Die Revision wird zugelassen.
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