Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-07-23, 16 Sa 162/02

16 Sa 162/02Arbeitsgericht23.07.2002

Regest

Die Stellung eines Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) hindert nicht die Eingehung eines weisungsgebundenen Abhängigkeitsverhältnisses und den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem anderen Rechtsanwalt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 162/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-23

Aktenzeichen: 16 Sa 162/02

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0723.16SA162.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: §§ 611 BGB, 1 BRAO

Leitsätze

Die Stellung eines Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) hindert nicht die Eingehung eines weisungsgebundenen Abhängigkeitsverhältnisses und den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem anderen Rechtsanwalt.

Tenor

  1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 22.01.2002 1 Ca 3733/01 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  2. Streitwert: unverändert (23.008,13 €).

  3. Die Revision wird zugelassen.

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