16 Sa 497/02•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-08-27, 16 Sa 497/02
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-08-27, 16 Sa 497/02
16 Sa 497/02Arbeitsgericht27.08.2002
Regest
1. Eine Tarifregelung, mit der individuelle Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer auf einen bestimmten Senioritätsrang in einer Senioritätsliste ausgeschlossen werden, ist zulässig und rechtswirksam. 2. Dem davon betroffenen Arbeitnehmer bleibt es unbenommen, im Falle eines unzutreffend ermittelten Senioritätsrangs bei konkreter Veranlassung gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 497/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-27
Aktenzeichen: 16 Sa 497/02
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0827.16SA497.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: TV Bordpersonal Hapag-Lloyd Fluggesellschaft (HF) vom 07.06.1993
Leitsätze
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Eine Tarifregelung, mit der individuelle Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer auf einen bestimmten Senioritätsrang in einer Senioritätsliste ausgeschlossen werden, ist zulässig und rechtswirksam.
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Dem davon betroffenen Arbeitnehmer bleibt es unbenommen, im Falle eines unzutreffend ermittelten Senioritätsrangs bei konkreter Veranlassung gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31.01.2002 11 Ca 6933/01 teilweise abgeändert:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Streitwert: unverändert (5.000,00 ).
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Die Revision wird zugelassen.
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