14 Sa 1748/01•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-08-30, 14 Sa 1748/01
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-08-30, 14 Sa 1748/01
14 Sa 1748/01Arbeitsgericht30.08.2002
Regest
Die Parteien streiten über die Auslegung eines Formulararbeitsvertrages, der die Zahlung einer Zuwendung durch den Arbeitgeber "nach den Maßgaben des § 35 der Arbeitsbedingungen für Angestellte" vorsieht. Die Kammer hat im Anschluss an das Urteil des LAG Düsseldorf vom 30.08.1999 - 18 Sa 855/99 - eine konstitutive Regelung angenommen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 1748/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-30
Aktenzeichen: 14 Sa 1748/01
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0830.14SA1748.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: §§ 133, 157 BGB
Leitsätze
Die Parteien streiten über die Auslegung eines Formulararbeitsvertrages, der die Zahlung einer Zuwendung durch den Arbeitgeber "nach den Maßgaben des § 35 der Arbeitsbedingungen für Angestellte" vorsieht. Die Kammer hat im Anschluss an das Urteil des LAG Düsseldorf vom 30.08.1999 - 18 Sa 855/99 - eine konstitutive Regelung angenommen.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 09.10.2001 11 Ca 4054/01 abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.266,61 brutto nebst 4 % Zinsen aus 1.065,96 seit dem 16.11.1999 sowie 5 % über dem Basiszinssatz aus 1.087,28 seit dem 16.11.2000 und aus weiteren 1.113,37 seit dem 16.11.2001 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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