4 (14) Sa 810/02•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-11-13, 4 (14) Sa 810/02
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-11-13, 4 (14) Sa 810/02
4 (14) Sa 810/02Arbeitsgericht13.11.2002
Regest
1. Kein Anspruch auf Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung für befristet eingestellte Lehrkräfte nach dem Programm "Geld statt Stelle". 2. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 (14) Sa 810/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-13
Aktenzeichen: 4 (14) Sa 810/02
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:1113.4.14SA810.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: Art. 3, 33 II GG, §§ 249 ff. BGB
Leitsätze
-
Kein Anspruch auf Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung für befristet eingestellte Lehrkräfte nach dem Programm "Geld statt Stelle".
-
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 10.04.2002 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
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