15 TaBV 50/02•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-11-21, 15 TaBV 50/02
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-11-21, 15 TaBV 50/02
15 TaBV 50/02Arbeitsgericht21.11.2002
Regest
Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl i.S.d. § 9 BetrVG zählen Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb nicht mit- unabhängig davon, ob der Betrieb weniger oder mehr als 100 Arbeitnehmer aufweist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 TaBV 50/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-11-21
Aktenzeichen: 15 TaBV 50/02
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:1121.15TABV50.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: §§ 5, 7, 9, 19 BetrVG
Leitsätze
Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl i.S.d. § 9 BetrVG zählen Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb nicht mit- unabhängig davon, ob der Betrieb weniger oder mehr als 100 Arbeitnehmer aufweist.
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 18.06.2002 - 5 BV 22/02 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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