Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-11-21, 15 TaBV 50/02

15 TaBV 50/02Arbeitsgericht21.11.2002

Regest

Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl i.S.d. § 9 BetrVG zählen Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb nicht mit- unabhängig davon, ob der Betrieb weniger oder mehr als 100 Arbeitnehmer aufweist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 TaBV 50/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-11-21

Aktenzeichen: 15 TaBV 50/02

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:1121.15TABV50.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: §§ 5, 7, 9, 19 BetrVG

Leitsätze

Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl i.S.d. § 9 BetrVG zählen Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb nicht mit- unabhängig davon, ob der Betrieb weniger oder mehr als 100 Arbeitnehmer aufweist.

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 18.06.2002 - 5 BV 22/02 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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