Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-12-19, 7 Sa 1181/02

7 Sa 1181/02Arbeitsgericht19.12.2002

Regest

1. Eine bedingte Klageerweiterung auf eine andere Partei ist unzulässig. 2. Zur Frage, inwieweit ein solcher Mangel im Wege der Berufung reparabel ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1181/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-19

Aktenzeichen: 7 Sa 1181/02

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:1219.7SA1181.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: §§ 253,531,533 ZPO

Leitsätze

  1. Eine bedingte Klageerweiterung auf eine andere Partei ist unzulässig.

  2. Zur Frage, inwieweit ein solcher Mangel im Wege der Berufung reparabel ist.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.08.2002 verkündete

Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf 4 Ca 1248/02 wird als

unzulässig verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Die Revision wird zugelassen.

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