7 Sa 1181/02•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-12-19, 7 Sa 1181/02
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-12-19, 7 Sa 1181/02
7 Sa 1181/02Arbeitsgericht19.12.2002
Regest
1. Eine bedingte Klageerweiterung auf eine andere Partei ist unzulässig. 2. Zur Frage, inwieweit ein solcher Mangel im Wege der Berufung reparabel ist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1181/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-19
Aktenzeichen: 7 Sa 1181/02
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:1219.7SA1181.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: §§ 253,531,533 ZPO
Leitsätze
-
Eine bedingte Klageerweiterung auf eine andere Partei ist unzulässig.
-
Zur Frage, inwieweit ein solcher Mangel im Wege der Berufung reparabel ist.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.08.2002 verkündete
Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf 4 Ca 1248/02 wird als
unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Die Revision wird zugelassen.
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