11 TaBV 60/02•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-01-23, 11 TaBV 60/02
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-01-23, 11 TaBV 60/02
11 TaBV 60/02Arbeitsgericht23.01.2003
Regest
Leiharbeitnehmer sind nicht im Rahmen des § 9 BetrVG bei der zu bestimmenden Betriebsratsgröße zu berücksichtigen (wie LAG Düsseldorf 21.11.2002 - 15 TaBV 50/02 -).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 TaBV 60/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-23
Aktenzeichen: 11 TaBV 60/02
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2003:0123.11TABV60.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: BetrVG §§ 5, 7, 9 und 19
Leitsätze
Leiharbeitnehmer sind nicht im Rahmen des § 9 BetrVG bei der zu bestimmenden Betriebsratsgröße zu berücksichtigen (wie LAG Düsseldorf 21.11.2002 - 15 TaBV 50/02 -).
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 04.07.2002 2 BV 23/02 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird für den Betriebsrat zugelassen.
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