14 Sa 522/03•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-07-25, 14 Sa 522/03
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-07-25, 14 Sa 522/03
14 Sa 522/03Arbeitsgericht25.07.2003
Regest
1. Zu den Anforderungen an eine Berufungsbegründung im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach der Neuregelung des Verfahrensrechts durch das Zivilprozessreformgesetz vom 17.05.2001. 2. Die Verwerfung der Berufung als unzulässig gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO hat auch bei Säumnis des Berufungsklägers durch die Kammer unter Einschluss der ehrenamtlichen Richter zu erfolgen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 522/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-25
Aktenzeichen: 14 Sa 522/03
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2003:0725.14SA522.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: §§ 513 Abs. 1, 520 Abs. 3, 522 Abs. 1 ZPO §§ 55 Abs. 1 Nr. 4, 64 Abs. 6 und 7, 66 Abs. 2 ArbGG
Leitsätze
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Zu den Anforderungen an eine Berufungsbegründung im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach der Neuregelung des Verfahrensrechts durch das Zivilprozessreformgesetz vom 17.05.2001.
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Die Verwerfung der Berufung als unzulässig gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO hat auch bei Säumnis des Berufungsklägers durch die Kammer unter Einschluss der ehrenamtlichen Richter zu erfolgen.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 07.04.2003 5 Ca 9/03 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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