6 (5) Sa 958/03•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-09-09, 6 (5) Sa 958/03
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-09-09, 6 (5) Sa 958/03
6 (5) Sa 958/03Arbeitsgericht09.09.2003
Regest
Eine leistungsnachbessernde Neuregelung einer Betriebsvereinbarung zur Steigerung der Attraktivität und des Anreizes für den Abschluss von Freistellungsvereinbarungen im Rahmen eines Personalabbaukonzeptes kann sich sachgerecht auf einen vor Inkrafttreten der Neuregelung liegenden Stichtag erstrecken, den die Betriebsparteien bei ihren Nachbesserungsverhandlungen von vornherein für die Zukunft angestrebt haben.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 (5) Sa 958/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-09
Aktenzeichen: 6 (5) Sa 958/03
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2003:0909.6.5SA958.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: .
Leitsätze
Eine leistungsnachbessernde Neuregelung einer Betriebsvereinbarung zur Steigerung der Attraktivität und des Anreizes für den Abschluss von Freistellungsvereinbarungen im Rahmen eines Personalabbaukonzeptes kann sich sachgerecht auf einen vor Inkrafttreten der Neuregelung liegenden Stichtag erstrecken, den die Betriebsparteien bei ihren Nachbesserungsverhandlungen von vornherein für die Zukunft angestrebt haben.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.04.2003 - 12 Ca 10296/02 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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