12 (9) Sa 1034/03•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-10-08, 12 (9) Sa 1034/03
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-10-08, 12 (9) Sa 1034/03
12 (9) Sa 1034/03Arbeitsgericht08.10.2003
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 (9) Sa 1034/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-08
Aktenzeichen: 12 (9) Sa 1034/03
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2003:1008.12.9SA1034.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 611 BGB, § 15 Abs. 4 BErzGG, Art. 3 GG, Art. 12 GG
Leitsätze
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Tenor
Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Essen. vom 13.03.2003 wird die Zahlungsklage (Tenor zu 2) abgewiesen. Im Übrigen werden die Berufung der Klägerin einschließlich der in der Berufungsinstanz neu gestellten Anträge und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 6/7 und die Beklagten (als Gesamtschuldner) zu 1/7; die Kosten zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 11/12 und die Beklagten zu 1/12.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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