12 Sa 177/04•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-04-14, 12 Sa 177/04
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-04-14, 12 Sa 177/04
12 Sa 177/04Arbeitsgericht14.04.2004
Regest
Wird der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung von einer tariflichen Ausschlussfrist erfasst, steht dem Anspruchsverfall nicht der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen, wenn das Unterlassen des Arbeitnehmers, die offenbare Überzahlung dem Arbeitgeber mitzuteilen, dem Arbeitgeber es weder erschwert noch unmöglich gemacht hat, selbst die Überzahlung zu erkennen und den Rückzahlungsanspruch fristgerecht geltend zu machen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 177/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-14
Aktenzeichen: 12 Sa 177/04
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0414.12SA177.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 242, § 812 BGB, § 4 TVG, § 70 BAG
Leitsätze
Wird der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung von einer tariflichen Ausschlussfrist erfasst, steht dem Anspruchsverfall nicht der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen, wenn das Unterlassen des Arbeitnehmers, die offenbare Überzahlung dem Arbeitgeber mitzuteilen, dem Arbeitgeber es weder erschwert noch unmöglich gemacht hat, selbst die Überzahlung zu erkennen und den Rückzahlungsanspruch fristgerecht geltend zu machen.
Tenor
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 11.12.2003 wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat das Land zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.