12 Sa 191/04•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-05-19, 12 Sa 191/04
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-05-19, 12 Sa 191/04
12 Sa 191/04Arbeitsgericht19.05.2004
Regest
Tarifauslegung - Begriff des "Systemtechnikers" - Abgrenzung zu denTätigkeitsbeispielen für "FS-Ingenieure"
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 191/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-19
Aktenzeichen: 12 Sa 191/04
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0519.12SA191.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 1 TVG, Art. 3 GG, Eingruppierungstarifvertrag für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Leitsätze
Tarifauslegung - Begriff des "Systemtechnikers" - Abgrenzung zu denTätigkeitsbeispielen für "FS-Ingenieure"
Tenor
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.12.2003 wird
festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe 8 Stufe 1 des Eingruppierungstarifvertrages für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 20.08.1993 ab dem 01.04.2003 zu zahlen,
die Beklagte verurteilt, an den Kläger 5.982,87 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.04.2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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