9 (8) Sa 110/04•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-07-16, 9 (8) Sa 110/04
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-07-16, 9 (8) Sa 110/04
9 (8) Sa 110/04Arbeitsgericht16.07.2004
Regest
Wertguthaben aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis (Blockmodell) gehen nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Betriebserwerber über.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 (8) Sa 110/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-16
Aktenzeichen: 9 (8) Sa 110/04
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0716.9.8SA110.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: §§ 613 a BGB, 7 d SGB IV, 16 Tarifvertrag zur Altersteilzeit in der Metall- und Elektroindustrie NRW vom 20.11.2000
Leitsätze
Wertguthaben aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis (Blockmodell) gehen nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Betriebserwerber über.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 06.11.2003 1 Ca 1972/03 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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